Effektiv, angemessen, abschreckend

In der Europäischen Union wurde die internationale Konvention MARPOL-Annex VI der IMO mit der Richtlinie 2012/33/EU des Europäischen Parlaments und Rates umgesetzt.

Diese Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten der EU, Maßnahmen zu ergreifen, die den Einsatz von Schiffskraftstoffen mit einem Schwefelgehalt von höchstens 0,1 m.-% seit dem 1.1.2015 in ihren Hoheitsgewässern, Wirtschaftsräumen sowie in Emisson Control Areas gewährleisten. Alternativ kann ein emissionsminderndes Verfahren (z.B. Rauchgasreinigung) angewandt werden.
 

Sanktionen bei Verstößen gegen die EU-Richtlinie legen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union selbst fest. Vorgabe: Sie sollen effektiv, angemessen und abschreckend sein.

So hat man sich das vorzustellen:

  1. Der durch einen Verstoß generierte Gewinn soll dem Profiteur entzogen werden.
  2. Ein Bußgeld kann obendrauf kommen.
  3. Bei wiederholten Verstößen soll die Strafe sukzessiv erhöht werden.

Die exakte Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/33/EU bleibt jedem Mitgliedsstaat überlassen. Man hat Spielraum.

Ihr Ansprechpartner
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Ulrich Nowak
Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing.
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