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Der Start in das Jahr 2017: Kammerwahl & Kussmund

Auch ohne den 9. Februar, dem Tag des BVG-Urteils über die Elbvertiefung, beginnt 2017 für die Schifffahrtsbranche ziemlich problemlastig.

Thema Hamburgs Handelskammer: Seit dem 16. Januar und bis zum 14. Februar können die 160.000 Mitglieder der Kammer ihr neues Plenum wählen. Es kandidieren 133 Personen für 58 Sitze. (Später werden vom neuen Plenum 8 weitere Mitglieder hinzu gewählt.)

Es herrscht Umbruch- oder Aufbruchstimmung. Selbst Hamburgs parteiloser Wirtschaftssenator Frank Horch, Kammerpräses vor seinem Wechsel 2011 in die Politik und eher bedachtsam, hält einen Veränderungsprozess in Richtung Offenheit für notwendig.

Daran arbeitet schon seit Längerem das Wahlbündnis "Zwangsbeiträge abschaffen - Die Kammer sind WIR". Sympathisanten der oft als Rebellen titulierten Gruppe kommen auch aus der Schifffahrt. So Johann Killinger, Chef der Buss-Gruppe. Er wirft der Handelskammer vor, mit dem Geld zu "aasen". Und so der Reeder Walter Hinneberg, der die Handelskammer als "aufgeblähte Eitelkeitsmaschine" etikettierte, sich dafür jedoch später entschuldigte. (Das Trump Building in New York,Wall Street 40, gehört übrigens den Hinnebergs.) Weitere Unterstützer des rebellischen Wahlbündnisses sind Schifffahrtsgrößen wie Robert Lorenz Meyer von der Ernst Russ AG und Torsten Teichert von der Lloyd Fonds AG.

Thema Schifffahrtskrise: 2017 werde sich an der miserablen Lage, in der sich die Schifffahrt seit Jahren befindet, nichts ändern. Das ist die Meinung von Reeder Bertram Rickmers. Und Reederkollege Bernd Kortüm befürchtet, dass es nur noch ums Überleben gehe. Fakt ist: Mittlere Containerschiffe deren Tagescharter sich einst auf 25.000 Dollar belief, können inzwischen für 4.000 Dollar/Tag gechartert werden.

Professor Burkhard Lemper, GF am Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik, sieht ebenfalls keinen Silberstreifen am Horizont. Der Welthandel habe sich 2016 nicht so positiv entwickelt wie erhofft, und die Schifffahrt leide weiterhin und verschärft unter hohen Überkapazitäten.

Die additiven Ursachen laut Lemper und anderen dahinter:

  • Notverkäufe von Schiffen zu Schrottpreisen bringen billige Second-Hand-Transporter auf die Meere.
  • Parallel dazu verlassen zunehmend Container-Giganten mit einer kostendrückenden Ladekapazität von 20.000 und mehr TEUs die Werften.
  • Der Ausbau des Panamakanals ermöglicht seit Juli 2016 größeren Schiffen die kostensenkende Passage - und deren Anteil an der weltweiten Containerflotte ist, so jedenfalls die NordLB, signifikant gestiegen.

Reeder Rickmers kann sich indes eine Trendwende für 2020 vorstellen. Dann treten nach dem Stand der Dinge strengere Umweltregeln auf See in Kraft, und sie wird vermutlich einen Frachtraten-förderlichen Verschrottungs-Tsunami auslösen.

Thema Personalien: Mitte Januar 2017 ging Wolfgang Hurtienne (64), einer der beiden Geschäftsführer der Hamburg Port Authority (HPA), vorzeitig in den Ruhestand. Eigentlich wäre ein halbes Jahr später Schluss gewesen. Hurtienne hatte für die HPA die planerische Aufsicht über die Elbvertiefung gehabt. Diesen Part hat nun Jens Meier (50), der andere HPA-Geschäftsführer, übernommen. Über die Gründe des vorzeitigen Ausscheidens schweigt sich die Hamburger Wirtschaftsbehörde aus.

Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz (57), Hauptgeschäftsführer der Hamburger Handelskammer, kündigte seinen Abschied für Ende 2019 an. Es gehöre zu seiner Lebensplanung, mit 60 Jahren etwas anderes zu machen. Was genau, sagt er noch nicht. Schmidt-Trenz steht im zeitlichen Zusammenhang mit den laufenden Wahlen zu einer neuen Kammer wegen seines hohen Jahresgehalts von einer halben Million € "unter Feuer".

Angela Titzrath (50, Wirtschaftswissenschaftlerin) ist seit dem 1. Januar 2017 Vorstandsvorsitzende der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA). Sie spricht sechs Sprachen und war bis 2014 Personalchefin der Deutschen Post. Angela Titzrath löste Klaus-Dieter Peters ab.

Thema Kussmund: Als gäbe es keine anderen Probleme: Am 27. April 2017 muss sich der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (!) mit der Frage befassen, ob ein Fotograf schadenersatzpflichtig ist, wenn er auf seiner Webseite ein Bild mit dem bekannten Kussmund der AIDA-Kreuzfahrtschiffe veröffentlicht. Die AIDA-Reederei ist nicht damit einverstanden, verlor jedoch entsprechende Prozesse vor dem Landgericht sowie Oberlandesgericht Köln.

Juristisch ist die Sache nicht so simpel, wie man annehmen sollte und möchte. Es geht um § 59 UrhG und um den Standort des Fotografen während der Aufnahme. Entscheidend ist, ob das Foto in einer Perspektive wiedergegeben wird, die nicht ausschließlich von einem der Allgemeinheit unzugänglichen Ort aus wahrnehmbar ist.

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