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Küsschen, Küsschen

Es ging bis vor den 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs! Und der entschied am 27. April 2017 in punkto "Panoramafreiheit" gegen die Reederei Aida Cruises: Deren Kreuzfahrtschiffe dürfen inklusive des ebenso ungewöhnlichen wie auffallenden Kussmund-Logos von jedermann fotografiert und die Aufnahmen dann auch ins Internet gestellt werden (Aktenzeichen: I ZR 247/15). Dagegen hatte sich die Reederei verwahrt.

Die Bundesrichter kamen zu dem Schluss, ein Schiff sei bei aller Beweglichkeit wie ein Denkmal irgendwo auf dem Festland einzustufen, das jedermann ohne besondere Einwilligung des Bildhauers fotografieren dürfe.

Kurzzeit-Fototipp: Während des 828. Geburtstags des Hamburger Hafens vom 5. bis 7. Mai 2017 legen dort vier AIDA-Kreuzfahrtschiffe an.

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