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Elbvertiefung: Status 17.11.17

In den ersten drei Quartalen 2017 legte der Containerumschlag im Hamburger Hafen, verglichen mit dem gleichen Zeitraum 2016, um 0,4 % auf 6,75 Millionen TEU zu. Rotterdam machte 10,1 % mehr und Antwerpen 3,2 %. Die zwar positive, aber dennoch schwächelnde Hamburger Entwicklung führt die Hafen Hamburg Marketing im Wesentlichen auf die immer wieder juristisch verhinderte Elbvertiefung um ca. einen Meter zurück. Jetzt indes scheint das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig "klar Schiff" zu machen. Am 28. November 2017 will der 7. Senat des BVG eine erst einmal verbindliche Entscheidung verkünden. Worum geht es dabei?

1. Sind die Gutachten im Planfeststellungsverfahren korrekt? Andreas Korbmacher, der Vorsitzende Richter, sagt ja.

2. Haben Cuxhaven und Otterndorf überhaupt ein Klagerecht? Es geht ihnen um negative Auswirkungen auf Wattflächen innerhalb ihrer Gemeinden, insbesondere für den Tourismus. Klarstellung des BVG: Diese Wattflächen sind Teile der Bundeswasserstraße; sie gehören deshalb gar nicht zum Gemeindegebiet. Und für die Deiche selbst sind die Deichverbände zuständig, nicht die Gemeinden.

3. Wird die wirtschaftliche Situation der Fischer durch die Elbvertiefung verschlechtert? BVG-Meinung: Und wenn schon! Darauf müssten sich die Fischer einstellen; sie haben keinen Anspruch auf Fangchancen - wie Tankstellenbetreiber keinen auf Kunden. Davon abgesehen: Bund und Hamburg haben den Fischern finanzielle Entschädigung zugesagt.

4. Die Klagen dreier Jagdverbände gegen den teilweisen Verlust ihrer elbnahen Jagdgründe haben sich erledigt. Alle drei sind mit dem Bund und Hamburg einen Vergleich eingegangen.

Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) rechnet nun mit dem Beginn der Fahrrinnenvertiefung in 2019.

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