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Elbvertiefung: Gute Fahrt!

Dienstag, 19. Dezember 2017, Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Die 7. Kammer entscheidet über die letzten vier von einst mehr als 60 Klagen gegen die geplante Ausbaggerung der Elbe-Fahrrinne zwischen Nordsee und Hamburg auf 14,5 m. Diese Tiefe würde es vor allem den neuen Container-Giganten tidenunabhängig ermöglichen, den Hamburger Hafen voll beladen anfahren und auch wieder verlassen zu können.

Den letzten vier Klagen mangelt es nicht an Absurdität. Es geht im Wesentlichen um die Auswirkungen von Strömungskräften: Uferabbrüche, Erschütterungen von Bausubstanz, Lärmpegel, Überschwemmungen des Strandes - und die Verschattung durch einen 70 m hohen Leuchtturm, der verschoben werden soll. Dem BVG stellen sich Fragen über die Klageberechtigung an sich und den Wahrheitsgehalt klägerischer Behauptungen. Dabei belegt ein bereits 1972 vorliegendes Gutachten, dass selbst eine Vertiefung des Elbfahrwassers auf 19 m für die Elbhänge und deren komfortable Bebauung folgenlos bliebe.

Das Urteil: Das BVG wies nun auch die verbliebenen vier Klagen aus Hamburg-Övelgönne und -Blankenese ab. Pauschale Begründung: Die Gesundheit der Kläger und deren Immobilien am Elbhang seien nicht gefährdet. Und der beanstandete Leuchtturm sei nicht nur volle 40 m vom Haus eines der Kläger entfernt, sondern auch noch von hohen Bäumen umgeben.

Jetzt kann die Ausbaggerung der Elbe beginnen. Alles in allem werden die Arbeiten sechs Jahre dauern.

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