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Elbvertiefung: Das Urteil.

Donnerstag, 9. Februar 2017, 10.00 Uhr, Leipzig, Bundesverwaltungsgericht: Vorsitzender Richter Rüdiger Nolte verkündet nach vierjährigem Rechtsstreit die Entscheidung, ob die Fahrrinne der Elbe zwischen Nordsee und Hamburger Hafen zum neunten Mal in ihrer Geschichte stellenweise vertieft und verbreitert werden darf oder ob nicht. Dabei geht es einerseits um die künftige Wirtschaftlichkeit und damit Wettbewerbsfähigkeit des Hafens auf internationalem Niveau, andererseits um Ausgleichsmaßnahmen, die von den Umwelt- bzw. Naturschutzschutzverbänden BUND und NABU eingeklagt wurden.

Das Urteil: Die Elbe darf vertieft werden. Aber es bestehen rechtlich (!) noch Mängel, die jedoch nachträglich mit ergänzenden Planungen abgestellt werden können. Das heißt: Nachbesserung des Planfeststellungsbeschlusses sind angesagt. Unter anderem beim Schutz einer an der Elbe endemischen Pflanzenart.

Entscheidend: Die Optimierungsauflage hebt den Planfeststellungsbeschluss nicht auf!

Dennoch: Direkt nach dem Urteil brach der Aktienkurs des Hafenlogistikers HHLA um 11 % ein. An der Börse hatte man wohl zu euphorisch mit einer bedingungslosen Startfreigabe für die Elbvertiefung und -verbreiterung gerechnet.

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